Der Bund plant, mit der aktuellen CO2-Verordnung eine weitere Hürde für Pflanzenkohle-Projekte aufzubauen. Diesmal in internationalen Projekten. Charnet und die Swiss Carbon Removal Platform stellen sich in Stellungnahmen dagegen.
In der CO2-Verordnung werden unter anderem die Vorgaben für Projekte definiert, die der Bund als CO2-Senken anrechnen kann. Diese Kriterien bilden auch die Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung KliK.
Drohender Ausschluss von Pflanzenkohle-Projekten im Ausland
In der aktuellen Revision der CO2-Verordnung schlägt der Bund vor, dass internationale Projekte mit Pflanzenkohle in der Landwirtschaft nicht mehr als C-Senken anrechenbar sind. Nachdem bereits bei der letzten Revision der Einsatz von Pflanzenkohle in der Schweizer Landwirtschaft durch die Forderung nach einem Grundbucheintrag de facto verunmöglicht worden ist, stellt die aktuell vorgeschlagene Revision eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Pflanzenkohle dar.
Charnet und CDR-Plattform fordern Anpassung
Mit einer Stellungnahme fordert Charnet, dass internationale landwirtschaftliche Projekte mit Pflanzenkohle weiterhin anrechenbar bleiben, wenn die Pflanzenkohle den Qualitätsstandard nach WBC oder ähnlich erfüllt. Auch die Swiss Carbon Removal Platform hat in ihrer Stellungnahme bemängelt, dass Pflanzenkohle neu ausgeschlossen werden soll. Charnet hat diese Stellungnahme ebenfalls unterzeichnet.
Freiwilliger Markt nicht betroffen
Die Vorgaben der CO2-Verordnung gelten nur für den verpflichtenden Markt, das heisst für CO2-Reduktionen oder -Senken, die sich der Bund an die internationalen Verpflichtungen anrechnet. Der freiwillige Markt für C-Senken, in dem die Senkenleistung von heutigen Pflanzenkohleprojekten in der Regel vermarktet wird, ist von der Revision nicht betroffe
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