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Vernehmlassung KIV: Charnet hat Stellungnahme eingereicht

Charnet hat zur Vernehmlassung der Klima- und Innovationsverordnung (KIV) eine Stellungnahme eingereicht. Die KIV regelt die Umsetzung des Klima- und Innovationsgesetzes, welche das Schweizer Stimmvolk im Juni 2023 angenommen hat.

Mit der Verordnung werden unter anderem die Eckwerte für die Vergabe von Fördermitteln und die Anrechnung von “Carbon Dioxide Removals” festgelegt. Beide Themen sind für die Pflanzenkohle-Branche von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich begrüsst Charnet das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) und erachtet die Stossrichtung der KIV als zielführend. Trotzdem sind für Charnet einige Präzisierungen notwendig. Die Hauptkritikpunkte sind:

  • Reduktionsrichtwerte auch für den Sektor Landwirtschaft: Zielvorgaben sollten analog zu anderen Sektoren ergänzt werden. Denn Pflanzenkohle hat bei der Anwendung in der Landwirtschaft Potenzial, zusätzlich relevante Treibhausgasemissionen wie Lachgas und Methan zu reduzieren.
  • Aufheben der Fördergrenze (>70 kW) für den Ersatz von fossilen und elektrischen Widerstandsheizungen: Auch kleinere Anlagen sollten gefördert werden können.
  • Der Grundsatz der Technologieoffenheit bei CDR-Technologien muss explizit erwähnt werden.

Weitere Forderungen lehnen sich an die Stellungnahme der Swiss Carbon Removal Platform an, an der Charnet-Vertreter ebenfalls mitgearbeitet haben. Schliesslich fordert Charnet als Fachverband für Pflanzenkohle in künftige Plattformen und Arbeitsgruppen eingeladen zu werden, die sich mit Anpassung an den Klimawandel, Netto- Null und CDR befassen.

Die Stellungnahme von Charnet wurde am 29. April 2024 eingereicht.