Zum 1. Januar 2024 hat die Schweiz die rechtlichen Rahmenbedingungen an die EU-Düngeproduktverordnung angepasst. Nikolas Hagemann von Ithaka Institut und Agroscope hat in einem Artikel zusammengefasst, wie sich die Rahmenbedingungen damit verändert haben.

Eine wichtige Änderung gegenüber der Regelung vor 2024 ist die Erweiterung der zugelassenen Ausgangsmaterialien. Neu ist nicht nur naturbelassenes Holz als Ausgangsmaterial zugelassen, sondern alle pflanzlichen Biomassen und eine Vielzahl an Sekundärstoffen. Ausgeschlossen sind explizit Klärschlamm und tierische Nebenprodukte.
Die Anforderungen an die Qualität der Pflanzenkohle bezüglich Schwermetallen oder PAK sind unverändert. Neu gilt jedoch eine Mengenbeschränkung bei der Ausbringung von 1 t/ha a und 10 t/ha in 20 Jahren.
Den ganzen Artikel mit weitere Informationen zu Zulassung und Kontrolle finden Sie im Ithaka-Journal.