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Nicht jede Kohle darf in den Boden

Für die Anwendung von Pflanzenkohle zur Bodenverbesserung gelten in der Schweiz strenge Anforderungen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich keine Schadstoffe im Boden anreichern. Was gilt in der Schweiz? Was sagen die neuen Qualitätsanforderungen des European Biochar Certificate (EBC) aus? Ein Überblick.

Viele Landwirte haben schon positive Erfahrungen mit Pflanzenkohle gemacht: Dem Futter beigemischt, fördert sie die Tiergesundheit, als Zusatz in der Einstreu oder im Hofdünger werden Geruchsemissionen reduziert, und wenn die tierischen Ausscheidungen schliesslich auf dem Acker landen, wird dessen Nährstoffhaushalt positiv beeinflusst. Auch als Substratzusatz für Bäume und Pärke wird Pflanzenkohle immer beliebter, vor allem wegen deren Wasserspeicherfähigkeit.

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Hohe Kohlequalität ist ein Muss
Da Pflanzenkohle über Jahrhunderte im Boden erhalten bleibt, gibt es auch Vorbehalte, dass sich Schadstoffe über lange Zeit im Boden anreichern könnten. Im Fokus dabei stehen Schwermetalle und Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Deshalb ist für eine nachhaltige Nutzung von Pflanzenkohle zur Bodenverbesserung eine hohe Kohlequalität das A und O. Aber Achtung: Nicht jede Kohle, die auf dem Markt erhältlich ist, erfüllt die geforderten Kriterien.

Nur EBC AgroBio erfüllt Dünger-Anforderungen uneingeschränkt
Für eine Düngerzulassung muss die Pflanzenkohle in der Schweiz bezüglich ihres Gehalts an Schwermetallen die gleichen Grenzwerte wie Recyclingdünger und Hofdünger einhalten. Bezüglich PAK gelten die Richtwerte für Kompost und Gärgut. Diese Grenz- bzw. Richtwerte sind in der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung ChemRRV definiert. Zusätzlich verlangt die Zulassungsbehörde, dass die Pflanzenkohle EBC-zertifiziert ist.

Nach neuster EBC-Richtlinie (10.01.2022) erfüllt nur die Klasse EBC AgroBio die Anforderungen gemäss Schweizer Düngerzulassung.

Nur aus Holz
Ein weiteres Kriterium für die Nutzung von Pflanzenkohle in der Schweizer Landwirtschaft ist, dass die Kohle aus naturbelassenem Holz hergestellt ist. EBC lässt auch andere Ausgangsstoffe zu. Vor allem bei importierter Kohle müssen die Anwender kontrollieren, ob die Kohle aus Holz produziert wurde. Im Rahmen der Totalrevision der Düngerverordnung wird gemäss Bundesamt für Landwirtschaft diskutiert, die Liste der Ausgangsmaterialien gemäss EU-Verordnung zu erweitern. Eine Lockerung der geltenden Grenzwerte für Schadstoffe steht nicht zur Diskussion. Die revidierte Verordnung wird voraussichtlich 2024 in Kraft treten.

Andere Bestimmungen für Futterkohle
Für Pflanzenkohle als Tierfutter gelten in der Schweiz die Anforderungen gemäss der Futtermittel-Verordnung (FMV) und der Futtermittelbuch-Verordnung (FMBV). Für unerwünschte Stoffe wie Schwermetalle oder Dioxine sind Höchstgehalte festgelegt (Anhang 10 FMBV). Wer Pflanzenkohle als Futtermittel in Verkehr bringt, muss sich bei der amtlichen Futtermittelkontrolle (Agroscope) zur Registrierung anmelden.Da «Pflanzliche Kohle» in der Liste der Einzelfuttermittel ohne Meldepflicht aufgeführt (Anhang 1.4 FMBV, Referenz 7.13.1) ist, unterliegt die Qualität des Futtermittels der Eigenverantwortung des Herstellers. Es ist keine amtliche Zulassung notwendig.

EBC Futter vs. EBC AgroBio
Mit EBC Agro zertifizierte Kohle erfüllt die Qualitätsvorschriften der unerwünschten Stoffe gemäss Futtermittelbuch-Verordnung. Bezüglich gewisser Schwermetalle sind die Anforderungen strenger als bei EBC AgroBio. Allerdings schreibt EBC Futter neu keinen Grenzwert mehr für die 16 Leit-PAK (PAK16) vor, sondern nur eine Deklarationspflicht. Eine EBC-Futter-Pflanzenkohle ist also nicht automatisch als Dünger zugelassen. Sind alle Grenzwerte gemäss ChemRRV eingehalten, kann auch für EBC-Futter-Kohle eine Zulassung erteilt werden. Umgekehrt erfüllt EBC AgroBio nicht automatisch die Anforderungen an Tierfutter.

Was gilt für Anwendungen im Siedlungsgebiet?
Die neue Anwendungsklasse EBC Urban suggeriert, dass diese Kohle für Anwendungen in der Stadt geeignet ist. Die geforderten Grenzwerte halten aber die Vorgaben der Düngerverordnung in der Schweiz nicht ein. Eine EBC-Urban-Pflanzenkohle ist also nicht automatisch als Bodenverbesserer zugelassen, auch nicht im Siedlungsgebiet. Meist werden in Gärten, Parks und Rabatten jedoch fertige Substrate eingesetzt. Diese sind bis anhin nicht reguliert. Das Bundesamt für Landwirtschaft empfiehlt aber, auch in Substraten nur zugelassene Pflanzenkohle zu verwenden. Im Rahmen der Gesamtrevision der Düngerverordnung steht nun zur Diskussion, auch Substrate dieser Gesetzgebung zu unterstellen.

Das Wichtigste in Kürze

Pflanzenkohle, die in der Schweiz als Bodenverbesserer in Verkehr gebracht wird:

    • muss eine Düngerzulassung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) haben,
    • aus naturbelassenem Holz hergestellt sein,
    • nach EBC zertifiziert sein.

Alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt nur der Qualitätsstandard EBC AgroBio, hergestellt aus Holz.

Pflanzenkohle als Futtermittel (Einzelfuttermittel):

    • muss die Höchstgehalte an unerwünschten Stoffen gemäss Futtermittelbuch-Verordnung FMBV Anhang 10 einhalten.
    • Für Futterkohle gilt keine Zulassungspflicht, die Qualität liegt in der Eigenverantwortung des Herstellers, der bei Agroscope registriert sein muss.
    • Der Qualitätsstandard EBC Futter erfüllt die Qualitätsstandards für Futter, aber nicht für Anwendungen im Boden.

 

Pflanzenkohle in Substraten:

  • aktuell keine gesetzlichen Anforderungen,
  • Empfehlung des BLW: nur EBC AgroBio in Substraten einsetzen

Weitere Informationen

Informationen zur Düngerzulassung in der Schweiz sind auf der Website des Bundesamts für Landwirtschaft zu finden.

Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen für Futtermittel sind auf der Website von Agroscope zu finden.