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C-Senken-Zertifikate im verpflichtenden Markt

Länder, die das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet haben, müssen ihre CO2-Emissionen senken und bis 2050 netto null Emissionen erreichen. Um diese Ziele zu erreichen, können Staaten CO2-Zertifikate einkaufen. Dieser Markt wird als verpflichtender Markt bezeichnet.

In der Schweiz werden CO2-Zertifikate beispielsweise eingesetzt, um die Emissionen aus Treibstoff, die nach wie vor steigen, zu kompensieren. Dazu müssen Treibstoffimporteure entsprechende Emissions- oder Senken-Zertifikate aus Projekten im In- und Ausland beziehen. Da diese Zertifikate dem Schweizer Treibhausgasinventar angerechnet werden, spricht man beim Handel dieser Zertifikate vom «verpflichtenden Markt». Das Bundesamt für Umwelt definiert, welche Art von Projekten zulässig ist. Darunter fallen auch Projekte zur Speicherung von Kohlenstoff durch den Einsatz von Pflanzenkohle im Boden oder in Baustoffen. Die Anforderungen sind jedoch sehr hoch. So muss zum Beispiel für die Anrechnung von Pflanzenkohle im Boden ein Grundbucheintrag vorgelegt werden.

Kein Pflanzenkohle-Programm
Organisationen können dem Bundesamt für Umwelt Programme vorschlagen, mit denen C-Senken-Zertifikate generiert und im verpflichtenden Markt verkauft werden können. Die Programme werden vom BAFU geprüft und zugelassen.

Charnet und Carbon Standards International haben geprüft, ein Programm für Pflanzenkohle als C-Senke aufzubauen. Aufgrund des sehr hohen Initialaufwands, der einschränkenden Anforderungen und des kurzen Zeitraums (die gesetzliche Grundlage für solche Programme ist nur bis 2030 gültig) hätte ein solches Programm jedoch keinen wirtschaftlichen Mehrwert gegenüber den Zertifikaten im «freiwilligen Markt» ergeben. Mehr zum freiwilligen Markt für Kohlenstoff-Zertifikate lesen Sie hier.

Mit der EU CRCF setzt die EU den ersten gesetzlichen Rahmen für “Carbon Removals and Carbon Farming”. Damit werden die Grundprinzipien des Kohlenstoffmarkts in Europa erstmals von einer staatlichen Körperschaft vorgegeben. Pflanzenkohle gilt darin als anerkannte C-Senke. 2026 wurde die Methodik für C-Senken aus Pflanzenkohle veröffentlicht und ab 2028 soll es ein europaweites Register für C-Senken geben. Diese Rahmenwerke könnten in Zukunft den verpflichtenden Markt prägen.